Sonntag, 24. Juni 2007

Anonyme Nutzung des Rundfunks

Gemäß § 47 Rundfunkstaatsvertrag i.V.m. § 13 Abs. 6 Telemediengesetz ist die Nutzung und Bezahlung von Rundfunk anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. ...//... Außerdem wird an die Forderung erinnert, das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis zu einem allgemeinen Mediennutzungsgeheimnis weiterzuentwickeln.
Quelle: Aktueller Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt

Wer brachte neulich das derbe Wortspiel mit der GEZtapo? Der V-Mann für die Medien, Harald Schmidt, war's.

Vor einiger Zeit hatte ich mal bei Kabel Deutschland nach deren Sendereinspeisung gefragt - allerdings für eine bestimmte Stadt eines anderen Bundeslandes. Darauf wurde mir erwidert, man bräuchte dazu die genaue Adresse mit Strassennamen und Hausnummer, weil die Einspeisung extrem variiere. Wer am Kabel hängt, hängt anscheinend wie ein Hund an der Leine. Betreuendes Senden oder so?

Wir werden alle überwacht? Mir scheint eher, die da Oben überwachen uns hier unten. Zwar sitzen die Zuschauer meist im Dunkel vor der Kabarettbühne, während die Akteure da Oben gut ausgeleuchtet werden (Übrigens: Nicht jeder Lichter ist auch eine Leuchte), aber diese Optik ist ja auch nur ein Teilkanal.