Samstag, 21. November 2015

„Good Governance“ vs. schlechtes Verwaltungshandeln

Man stelle sich einen Supermarkt mit Sonderangeboten vor, die aber nur jene billiger bekommen, die an der Kasse bei jedem Artikel darauf hinweisen, daß sie nur den Sonderangebotspreis zahlen wollen. Alle Kunden die das nicht tun, zahlen den normalen Preis. Also AnAlphabeten und Fremdsprachler (Refugees und Touristen) die den Hinweis nicht lesen können, Sprechbehinderte (Stumme), alte Leute die das nicht kapieren oder vergessen oder sich schämen, kleine Kinder, Blinde usw zahlen den Normalpreis – also anscheindend eine ideale Methode, die normalen Einheimischen zu bevorzugen, obendrein ohne daß die Ausländer und Behinderten das merken?

Ist es gutes Verwaltungshandeln, wenn der Staat sich ähnlich verhält?

Als GEZ-Zwangsgebühren nur jene zahlen mußten, die über empfangsbereite Rundfunkgeräte verfügten, brauchten Sozialleistungsempfänger ohne Radio und TV natürlich keinen Antrag bei der GEZ auf Befreiung von der GEZ-Pflicht stellen. Aber seit dem jeder Haushalt GEZ zahlen muss, egal ob und wie viele Radios oder Fernsehgeräte im Haushalt sind, seit dem müßte eigentlich jeder Sozialleistungs-Haushalt automatisch von der GEZ-Pflicht befreit sein - schließlich machten Institutionen ja auch Meldung an die GEZ wenn sie davon wussten, daß jemand in die GEZ-Pflicht gelangte, also müßte das auch umgekehrt passieren. Aber der Staat will, daß jeder Kunde an der Kasse extra darauf hinweist, daß er von seinem Recht auf Befreiung von der GEZ-Pflicht Gebrauch machen möchte, also daß jeder Sozialleistungs-Haushalt extra bei der GEZ-Zentrale einen Antrag stellt.