Dienstag, 2. Januar 2024

Kleiner Vergleich: ein erwerbsloser Bürgergeldempfänger und ein Erwerbstätiger mit dem gleichen Geldbetrag pro Monat

Mal angenommen, ein Erwerbstätiger und ein erwerbsloser Bürgergeldbezieher verfügen monatlich über den gleichen Geldbetrag, welche Vor- und Nachteile hätten beide jeweils darüber hinaus.

 

- Der Erwerbstätige ist überall besser angesehen, als der erwerbslose Bürgergeldempfänger.

- Der Erwerbstätige wird beim Arzt besser behandelt, als der erwerbslose Bürgergeldempfänger, einerseits weil auch und gerade Ärzte standesdünkelhaft sind, dann weil Ärzte natürlich wissen, daß das JobCenter niedrigere Krankenkassenbeiträge zahlt, als der Erwerbstätige und dessen Arbeitgeber, und weil sie natürlich lieber einem Geldverdiener helfen, als einem der allen auf der Tasche liegt, denn sie wissen, wofür sie heimlich Beifall oder Buuhrufe bekommen.

- Wie auch der Erwerbslose kann auch der niedrig entlohnte Erwerbstätige GEZ-Befreiung bekommen, und anders als der Bürgergeldempfänger kann er auch Wohngeld beantragen.

- Verfügt der Erwerbstätige aus beruflichen Gründen über ein Kfz oder eine ÖPNV-Monatskarte, kann er die auch privat nutzen - der erwerbslose Bürgergeldempfänger  guckt in die Röhre - er kann sich nichts davon leisten.

- Der erwerbslose Bürgergeldempfänger hat vielleicht mehr freie Zeit, kann aber nur Dinge machen, die nichts kosten - zB mit dem Fahrrad von A nach B fahren, und statt einem Friseurbesuch muß er sich seine Haare selbst schneiden, usw.

- Nur der Erwerbstätige kann in seiner Lohnsteuererklärung bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen, der erwerbslose Bürgergeldempfänger hat diese Möglichkeit nicht.