Samstag, 27. März 2021

Aktuell überwiegendes Angriffsziel auf Grundrechte: Die "Unverletzlichkeit der Wohnung"

Im Zuge der Anti-Pandemie Maßnahmen hören wir ja seit Monaten immer mal wieder von polizeilichen Eingriffen in die "Unverletzlichkeit" von Wohnungen, der Gestalt, dass dem Verdacht, etwa durch denunzierende Nachbarn, auf illegale Menschen-Ansammlungen nachgegangen wird, also dass sich Menschen in der Heimlichkeit von Wohnungen eng begegnen, die sich eigentlich nicht eng begegnen sollen und dürfen, zum Schutz der Gesamtbevölkerung vor Covid-19. Also quasi Aufenthaltsverbote polizeilich überprüfen und gewaltsam durchsetzen auch im Privatbereich von Wohnungen.

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht.

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In Bremen dürfen neuerdings, und vielleicht noch in weiteren Bundesländern, beim polizeilichen Betreten einer Wohnung, auch Bodycams laufen, also die Wohnungen samt der sich in ihr aufhaltenden Personen dürfen gefilmt und vermutlich auch der Ton aufgezeichnet werden.
Was im öffentlichen Raum strittig ist und der Polizei nur in Sonderfällen erlaubt ist, dürfen Polizeibeamte nun in Privatwohnungen durchführen.

Das ist umso fragwürdiger, als dass private Aufzeichnungen der Betroffenen von polizeilichen Aktionen in ihrer Wohnung (Hausrecht) von der Polizei gewaltsam be- und verhindert werden. Wie beispielsweise im folgenden recht Polizei freundlichen Artikel erwähnt wird:

„Um 03:18 Uhr war die Wohnung geöffnet. Sechs Beamte der Polizei betraten die Wohnung, in der vier Personen angetroffen wurden, die mindestens zum Teil deutlich alkoholisiert waren. In der Wohnung standen zahlreiche Getränkeflaschen zum Teil geöffnet und teilweise leer herum.“

Auch hier wurde wieder gefilmt, woraufhin die Beamten das Smartphone beschlagnahmten.


Den überaus Polizei freundlichen Übermedien-Artikel will ich hier im Blog noch gesondert kommentieren.

Ich selbst musste 2016 in Hannover erleben, dass mir ein MP3 Player mit dem ich eine gewaltsame Polizei-Aktion in meiner Wohnung wenigstens akustisch aufgezeichnet hatte, am Ende der Aktion von Polizei gestohlen und nie zurück gegeben wurde.