Mittwoch, 28. April 2021

Auskunftanspruch-Macht der Journaille: Mißbrauch auch zum eigenen Vorteil möglich

Wo gehobelt wird, fällt ein Spahn. Quelle: Telepolis

Mal abgesehen von der Personalie Jens Spahn fiel mir zum obigen Thema der Mißbrauch von Abfrage-Macht bei der Polizei ein, wo Beamte die persönlichen Daten bestimmter Bürger/innen aus den Polizei-Datenbanken abgefragt und dann Drohbriefe mit persönlichen Bezugnahmen verschickt haben.  Die Frage kommt auf, könnten nicht auch Journalisten ihre fast unantastbar scheinende Position als Inhaber der Pressefreiheit dazu mißbrauchen, sich persönliche oder gemeinschaftliche Vorteile zu verschaffen, indem sie ihre Auskunftanspruch-Macht mißbrauchen?


Ein Unterschied zwischen dem Fall Jens Spahn und dem obigen StaSi 2.0 Fall ist etwa, dass es als unrechtmäßig gilt, dass Spahn über die journalistische Abfrage seines Grundstückkaufs vom Grundbuchamt informiert wurde, wohingegen die von der StaSi-Abfrage durch Jounalisten betroffene Person (auch ein Journalist) ein Recht habe zu erfahren, dass und womöglich auch wer nach seinen persönlichen Daten gefragt hat. 

"Der Antrag auf Grundbucheinsicht ist seitens des Grundbuchamts ohne Beteiligung des betroffenen Eigentümers zu bescheiden."

"Doch mit ihrem IFG-Antrag hat die Journalistin auch Bernd Lammel alarmiert. Da damit persönliche Unterlagen beantragt wurden, musste Lammel als Betroffener informiert werden."