Wo gehobelt wird, fällt ein Spahn. Quelle: Telepolis |
Tatsächlich gibt es das: ein skandalöser Fall zwischen dem ARD-Sender RBB und der StaSi-Unterlagenbehörde
Ein Unterschied zwischen dem Fall Jens Spahn und dem obigen StaSi 2.0 Fall ist etwa, dass es als unrechtmäßig gilt, dass Spahn über die journalistische Abfrage seines Grundstückkaufs vom Grundbuchamt informiert wurde, wohingegen die von der StaSi-Abfrage durch Jounalisten betroffene Person (auch ein Journalist) ein Recht habe zu erfahren, dass und womöglich auch wer nach seinen persönlichen Daten gefragt hat.
"Der Antrag auf Grundbucheinsicht ist seitens des Grundbuchamts ohne Beteiligung des betroffenen Eigentümers zu bescheiden."
"Doch mit ihrem IFG-Antrag hat die Journalistin auch Bernd Lammel alarmiert. Da damit persönliche Unterlagen beantragt wurden, musste Lammel als Betroffener informiert werden."