Dienstag, 7. Dezember 2021

Absichtliche Körperverletzung (Impfung gg den Willen) ist rechtlich schwerwiegender, als unabsichtliche Körperverletzung (Ansteckung durch einen Mitmenschen), darum darf die absichtliche Körperverletzung (Impfung) nicht zur Abwendung einer unabsichtlichen hypothetisch möglichen Körperverletzung (Ansteckung) benutzt werden. Zumal jeder sich gegen unabsichtliche Körperverletzung (Ansteckung) mittels freiwilliger Impfungen wappnen kann. Wenn Impfpflicht käme, keine Abwehr gegen absichtliche Körperverletzung (Impfung) mehr möglich. Ungleichbehandlung.

Weil BaWü-Chef Kretschmann in Sachen Impfpflicht auch Lauterbach, Scholz, Lindner, die Grünen, die Linke, die SPD, CDU/CSU repräsentiert, darum Beschäftigung mit ihm.

https://twitter.com/i/status/1468134343667326983

Niemand hat einen Anspruch darauf, nicht von einer Zecke, einer Mücke oder von der Nachbarin unabsichtlich infiziert zu werden. Aber jeder hat ein Recht darauf, nicht gegen seinen Willen mit einer Nadel gestochen und eine ihm unbekannte Substanz unter die Haut gespritzt zu bekommen.

Auch Geimpfte können ansteckend sein.

Die Begründung, Impfen sei keine Privatsache, sonst würde die Politik nicht diese Grundrechteingriffe durchführen müssen, ist eine ähnliche Logik wie:

Die Juden waren Untermenschen, sonst hätten wir sie ja nicht mit Insektenvernichtungsmittel vergasen müssen, wir würden doch keine Menschen vergasen! 

Wieso überhaupt "müssen" - wer zwingt die Politik zum Grundrechtebruch? Das Militär, die US Wir-impfen-die-Welt-Politik?

Hohe Ansteckungsraten sind per se keine Rechtfertigung, denn auch Schnupfen und grippale Infekte im Winter sind hoch ansteckend. 


"diffuse Bilanzierung der Grundrechte" - Der Rixen ist sowas von 1933 ...