Die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit wird von den Richtern in Karlsruhe daran geknüpft, dass sich der Veranstalter einer Versammlung erst einmal kooperativ zeigen muss. Ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat? Ja, aber nur für artige Bürger. NZZ
Also der Staat bestimmt, wer ihn öffentlich auf der Straße kritisieren darf