Samstag, 19. Dezember 2020

Polizei und eigene Medien

Ein aktuelles Titelblatt der Gewerkschaftszeitung der GdP:

Keine der auf dem Titelblatt fett gedruckten Eigenschaften ist verboten - ja noch nichteinmal eindeutig bestimmbar!
Und alles was legal ist, geht die Polizei folglich nichts an! 

Heavy Metall Musik etwa wird von nicht wenigen Leuten als brutal aggressive Musik empfunden - aber auch wenn sie nicht gefällt, sie ist grundsätzlich erlaubt. 
 
Arrogant und zynisch kann jeder als Privatmensch sein wie er oder sie will, das ist zwar unangenehm, aber nicht verboten.  
Erst wenn Funktionsträger arrogant und zynisch auftreten ist das verwerflich, aber leider nicht justiziabel, solange sie nicht brutal sind und keine nachweisbaren sachlichen Fehler machen.

Die Definierung unangenehmer, aber legaler Eigenschaften zu etwas von der Polizei zu Bekämpfendes, bestätigt den Verdacht gegen das Polizeisystem, Kompetenzen zu überschreiten, von ungesunder Neugier, Neid und Herrschsucht getrieben in immer mehr Lebensbereiche hinein zu wuchern, die den Staat nichts angehn! 

Augenscheinlich haben die sich beim Titelbild an einem kürzlichen Post von mir orientiert. 
Auf den Begriff "Linksextremismus" von System immanenten Rechtsextremen gehe ich als selbstempfundener Mann der Mitte hier nicht weiter ein. 
Wenn etwa der Inlandsgeheimdienst in einem öffentlichen Jahresbericht die Anhänger der vor rund 100 Jahren ermordeten Feministin Rosa Luxemburg zu Feinden definiert, dann stellen die Sicherheitsapparatschiks sich selbst jenseits von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.

p.s. Ob ich mein Blog als Englisch- und Bildungs-Kurs für hier lesende Polizeibeamte und Ähnliche wohl staatlich fördern und finanziell bezuschussen lassen könnte?