Wer sich zum inoffiziellen Ankläger oder Richter über Überwachte aufspielt und dabei seriös wirken will - sollte die Hierarchie beachten:
Zuerst gehört die Bilanz von richtigem oder falschem Verhalten einer Person und der Öffentlichkeit untersucht (also wo hat die Person oder haben sich etwa Vertreter des Staates oder anderer Institutionen gegenüber einer Person rechtswidrig verhalten) - erst danach - wenn überhaupt - darf privates Verhalten analysiert werden.
Tatsächliche Praxis läuft aber genau verkehrt herum: unter Ignorierung persönlicher Fehler in den Institutionen, oder Fehler der Institutionen, vergreifen sich die Überwacher an den Privatheiten einer Person, um über sie zu richten.